Psychotherapeutische Praxis Friedrichshafen
am Bodensee

Behandlungsablauf in meiner psychotherapeutischen Praxis

Von der Antragsstellung zur Therapiestunde



In der Regel wird zunächst eine Kurzzeittherapie von 24 Stunden in zwei Schritten (2x12 Std.) beantragt.

Bei Bedarf kann danach ein Umwandlungsantrag für weitere 36 Stunden gestellt werden (Summe 60 Std.), der aber einem Gutachter vorgelegt werden muss.

In Ausnahmefällen können nochmals 20 Sitzungen beantragt werden, so dass sich eine Höchstgrenze von 80 Stunden ergibt. Alle Anträge werden von mir formuliert und eingereicht. 

Bei einer Therapiestunde pro Woche und ca. 24 Behandlungs-Wochen ergibt sich somit immerhin eine Behandlungsdauer von einem guten halben Jahr! In vielen Fällen kann eine Therapie in diesem Zeitraum erfolgreich abgeschlossen werden.

Die Termine sind typischerweise immer am gleichen Wochentag zur gleichen Uhrzeit und dauern 50 Minuten. Während der Behandlung sitzen sich Klient und Therapeut im Gespräch gegenüber. Eine neue Therapie kann frühestens zwei Jahre nach Ende der vorhergegangenen Therapie beantragt werden.